Die Unterhaltung von Fließgewässern ist wasserrechtlich vorgeschrieben und hat neben der Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses auch die ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen zu erhalten und zu fördern. Die naturschutzrechtlichen Vorgaben schreiben zudem
Mitarbeiterschulung Gewässerunterhaltung und Artenschutz
